Steuerlich begünstigte Benefits: Lassen Sie Ihre Mitarbeiter davon profitieren

Benefits fördern nicht nur das Wohl der Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmensklima insgesamt. In unserem P&O Breakfast vom 6. Mai 2025 haben wir steuer- und beitragsfreie Zuwendungen durchleuchtet und zusammengefasst was Arbeitgeber dabei zu beachten haben. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

 

Telearbeit

  • Bis zu EUR 3 pro Telearbeitstag und maximal EUR 300 pro Jahr sind steuerfrei, wenn der gesamte Arbeitstag im Home-Office oder an einem anderen vereinbarten Ort (z.B. Co-Working Space) stattfindet.
  • Die Erfassung dieser Tage auf dem Lohnzettel ist obligatorisch.

 

Veranstaltungen, Geschenke und Jubiläen

  • Firmenfeiern und -veranstaltungen sind bis zu EUR 365 pro Jahr und Mitarbeitenden steuerfrei.
  • Dabei gewährte Sachgeschenke können bis EUR 186 pro Jahr und Mitarbeitenden steuerfrei gewährt werden.
  • Bei speziellen (runden) Jubiläen können Sachgeschenke bis zu EUR 186 steuerfrei vergeben werden.
  • Zuwendungen zu persönlichen Anlässen, wie Geburtstage oder Hochzeiten, sind jedoch voll steuerpflichtig.
  • Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

 

Öffi-Ticket, Werkverkehr, KFZ und Fahrrad

  • Öffi-Ticket: Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind steuerfrei, sofern das Ticket am Wohn- oder am Arbeitsort gültig ist. Auch ein teilweiser Kostenersatz ist steuerfrei möglich.
  • Werkverkehr: Mitarbeitenden können zwischen Wohn- und Arbeitsort steuerfrei befördert werden, sofern ein massenbeförderungsmittelähnliches Fahrzeug verwendet wird.
  • E-Carsharing: Bis zu EUR 200 pro Jahr und Mitarbeitenden für nicht beruflich veranlasste Fahrten mit E-KFZ, E-Motorräder, E-Bikes und E-Scooter im Rahmen des Carsharings sind steuerfrei. Der Zuschuss kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen.
  • Firmenfahrrad: Die Privatnutzung arbeitgebereigener Fahrräder ist steuerfrei möglich und ist mit einem Sachbezug von null zu bewerten. Für Job-Fahrad-Varianten beraten wir Sie gerne.
  • Firmenwagen: Die Privatnutzung arbeitgebereigener KFZ ist als Sachbezugswert zu berücksichtigen. Die Höhe des Sachbezugswerts hängt vom CO2-Emissionswert ab:

*) Zeitpunkt der Erstanschaffung maßgeblich

  • Ladekosten für E-KFZ: Ohne Beleg ist ein maximaler Pauschalbetrag von EUR 30 pro Monat zulässig. Zusätzlich können für eine private Ladeeinrichtung bis zu EUR 2.000 erstattet werden.

 

Verpflegung und Rabatte

  • Freiwillige Mahlzeiten, Kaffee und Obst am Arbeitsplatz sind steuerfrei.
  • Essensgutscheine sind bis zu EUR 8 für Mahlzeiten und bis zu EUR 2 für Lebensmittel pro Arbeitstag steuerfrei.
  • Rabatte auf Dienstleistungen und Waren des Arbeitgebers bleiben bis zu 20 % steuerfrei. Werden höherer über 20 % liegende Rabatte gewährt, gilt ein Steuerfreibetrag von EUR 1.000 pro Jahr und Mitarbeitende. Betragsmäßig höhere Rabatte unterliegen der Steuerpflicht.

 

Sport und Gesundheit

  • Die Nutzung von Sportanlagen, die im Eigentum des Arbeitgebers oder gemeinsam mit mehreren Arbeitgebern betrieben werden, ist steuerfrei.
  • Zuschüsse zu fremden Sportanlagen sind steuerpflichtig.
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sind steuerfrei, wenn sie vom gesetzlichen Krankenversicherungsangebot umfasst sind und von qualifizierten Anbietern erbracht werden.
  • Impfungen sind auch in Form von Zuschüssen steuerfrei, wenn sie vom „Impfplan Österreich“ erfasst sind.

 

Kinderbetreuung, Zukunftssicherung, Aus- und Fortbildung

  • Kinderbetreuung: Bis zu EUR 2.000 pro Jahr und Kind können direkt an qualifizierte Einrichtungen, in Form von Gutscheinen oder an die Mitarbeitenden selbst steuerfrei erstattet werden.
  • Zukunftssicherung: Für private Kranken-, Lebens-, Unfall- oder Pensionsversicherung können bis zu EUR 300 pro Jahr steuerfrei gewährt werden.
  • Aus- und Fortbildung: Kostenersatz ist bei Vorliegen eines betrieblichen Interesses steuerfrei möglich.

 

Um attraktive maßgeschneiderte Benefits anbieten zu können, empfehlen wir die damit verbundenen arbeitsrechtlichen, steuer- und beitragsrechtlichen Themenstellungen vorweg abzuklären.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu Benefits und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Foto von Martina Limbeck
Martina Limbeck Senior Managerin, P&O Tax Consulting
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Foto von Barbara Mechtler
Barbara Mechtler Manager, Workforce Tax Consulting
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