Der EuGH hat in seinem aktuellen Urteil (Rechtssache C-203/24 vom 04.09.2025) im Fall eines niederländischen Schiffers mit liechtensteinischem Arbeitgeber, den „Wesentlichkeitsbegriff“ des Art 13 EU-VO 883/2004 bekräftigt. Art 13 EU-VO 883/2004 regelt, welche nationalen Sozialversicherungsbestimmungen im Fall einer grenzüberschreitenden Mehrfachtätigkeit gelten sollen. Denn Arbeitnehmer dürfen nur in einem Staat der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Übt ein […]




