Menschen, die von langer Krankheit betroffen waren, wird der Weg zurück in die Berufswelt erleichtert. Ab dem 1.1.2017 soll es möglich werden, nach einem mindestens sechswöchigen ununterbrochenen Krankenstand mit seinem Arbeitgeber durch Reduktion der bisherigen Normalarbeitszeit eine schrittweise Wiedereingliederung zu vereinbaren (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz). Um den Einkommensverlust auszugleichen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus den […]




