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Was Lohnverrechner:innen jetzt beachten sollten: Empfänger:innen überprüfung ab 09.10.2025, ISO 20022 ab November 2025 und EBICS

Ab 09.10.2025 führen Banken laut EU‑Verordnung (EU 2024/886) eine Empfänger:innenüberprüfung (Verification of Payee) bei SEPA‑Überweisungen und SEPA‑Instant‑Überweisungen durch. Der angegebene Empfänger:innenname wird mit dem beim Konto hinterlegten Kontoinhabenden abgeglichen, um Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren.

In Österreich steht parallel die Umstellung auf den EBICS‑Standard zur Datenübertragung an. Ihre Bank informiert Sie dazu.

Ab November 2025 gilt das ISO‑20022‑Datenformat für SEPA‑Zahlungen, Bankeinzüge, Gehaltszahlungen u. v. m.

 

Verification of Payee – was sich für die Lohnverrechnung ändert

Korrekte Empfänger:innennamen

In Gehaltsläufen wird standardmäßig der Name der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers als Empfänger:innenname verwendet, in dem von der Lohnsoftware vorgegebenen Format. Vor Ausführung der Zahlung gleicht die Bank den angegebenen Empfänger:innenname mit dem Kontoinhabenden ab und gibt eine Rückmeldung.

Weicht dieser vom beim Konto hinterlegten Kontoinhabenden ab, meldet die Bank folgendes:

  • Match: Übereinstimmung
  • Close Match: akzeptable Abweichung
  • No‑Match: deutliche Abweichung

Abweichungen werden sofort gemeldet; die Überweisung kann mit Ihrer Zustimmung dennoch durchgeführt werden. Nutzen Sie diese Rückmeldung als Qualitätssicherung, um Rückläufer und Verzögerungen zu vermeiden.

Nicht geprüft werden unter anderem Zahlungen außerhalb des EWR, Überweisungen in Nicht‑Euro‑Währung, SEPA‑Lastschriften oder Überweisungen auf Nicht‑Zahlungskonten (z. B. Sparkonten).

Was jetzt zu tun ist

  • Datenqualität: Prüfen Sie vorab Mitarbeitendenstammdaten (amtlicher Name laut Konto und IBAN). Besonders heikel sind Sonderzeichen, abgekürzte Vornamen, Bindestriche, Reihenfolge von Vor‑/Nachname und Namenszusätze.
  • Lohnsoftware nutzen: Viele Programme bieten ein Zusatzfeld, um den tatsächlichen Kontoinhabendennamen für die Bankverbindung zu hinterlegen. Befüllen Sie dieses Feld, wenn der in der Lohnverrechnung geführte Name vom Kontoinhabenden abweicht, um ein „Match“ zu erhalten.
  • Prozessanpassung: Planen Sie einen Vorab‑Check Ihrer Zahlungsdatei ein, damit Bankrückmeldungen (Match/Close Match/No‑Match) rechtzeitig vor dem Zahltag vorliegen und Korrekturen ohne Zeitdruck möglich sind.

 

ISO 20022 ab November 2025

Ab November 2025 gilt das ISO‑20022‑Datenformat für SEPA‑Zahlungen, Bankeinzüge und Gehaltszahlungen verpflichtend. Das Format ist in den meisten Lohnprogrammen bereits verfügbar und kann umgestellt werden.

Empfehlung: Stimmen Sie die Umstellung mit Ihrer Bank und Ihrer Softwarebetreuung ab und testen Sie frühzeitig, damit es rund um den Zahltag nicht zu Verzögerungen kommt.

 

EBICS – Kurzüberblick

EBICS ist ein sicherer Standard zur elektronischen Übertragung von Zahlungsaufträgen und Kontoauszügen im Firmenkund:innengeschäft. In Österreich steht die Umstellung bevor; Ihre Bank informiert Sie über Termine und Schritte.

Gehaltszahlungen werden künftig im ISO‑20022‑Format erstellt und über EBICS an die Bank übertragen. So lassen sich Zahlungen strukturiert, sicher und nachvollziehbar abwickeln.

Was jetzt zu tun ist

  • Umstellung mit der Bank klären: Zeitpunkt, Zugangsdaten, Berechtigungen (Erfassung/Freigabe, ggf. Vier‑Augen‑Prinzip)
  • Software vorbereiten: Lohn‑/Zahlungssoftware für EBICS und ISO‑20022 konfigurieren und Updates einspielen
  • Testen: Probeläufe mit Zahlungsdateien durchführen; Rückmeldungen prüfen

 

Bei Fragen oder Unklarheiten helfen Ihnen unser Workforce Expert:innen gerne weiter!

 

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Foto von Julia Thurner-Gmoser
Julia Thurner-Gmoser Senior Associate, Workforce Tax Consulting
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Justyna Tekenbroek Senior Manager, Workforce Tax Consulting
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