PwC | Österreich
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Dienstleistungen
  • Steuerberatung
  • Workforce Aktuell
    • Choose a language:
    • View this page in english
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Unternehmensberatung

Trinkgeld richtig handhaben: Was Sie steuerlich wissen müssen und wie Sie sparen können!

Ob im Restaurant, bei Taxifahrten oder im Friseursalon: Trinkgelder gehören zum Alltag und sind für viele Dienstnehmer:innen eine wichtige Einnahmequelle. Doch längst ist Trinkgeld nicht mehr nur ein nettes Extra am Rande. Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Trinkgeldern ist dabei nicht außer Acht zu lassen und kann je nach Berufsgruppe stark variieren.
Je nach Branche existieren unterschiedliche Pauschalen für die Behandlung von Trinkgeldern. In diesem Blogbeitrag behandeln wir die relevanten Regelungen und Bestimmungen im Überblick!

 

Trinkgelder aus lohnsteuerlicher Sicht

Trinkgelder bleiben unter bestimmten Voraussetzungen einkommenssteuerfrei. Damit diese Steuerfreiheit greift müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

• Trinkgeld muss ortsüblich sein. Der Beitrag muss angemessen sein und es muss üblich sein in der Branche Trinkgeld zu geben.
• Dienstnehmer:innen müssen Trinkgeld direkt von Dritten, also von Kunden:innen erhalten. Eine Verteilung durch Arbeitgeber:innen würde die Steuerfreiheit gefährden.
• Trinkgeld muss freiwillig gewährt werden. Prozentuale Vorgaben oder fixe Beträge lassen die Freiwilligkeit entfallen.
• Es darf für Trinkgeld keine zusätzliche Leistung erwartet oder erbracht werden.

Sofern die oben genannten Kriterien eingehalten werden, sind Trinkgelder neben der Lohnsteuer auch vom Dienstgeberbeitrag und der Kommunalsteuer befreit.
Entscheidend ist daher insbesondere, dass Trinkgeld ortsüblich und branchenüblich ist und in einer angemessenen Höhe ausbezahlt wird.

Zusätzlich ist zu beachten, dass keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Verbote zur Annahme von Trinkgeldern vorliegen dürfen. Solche Verbote gibt es insbesondere bei leitenden Angestellten oder Beamt:innen.

Wichtig: Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass nur Trinkgelder die Arbeitnehmer:innen mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugewendet werden, steuerfrei sind.

 

Trinkgelder aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Gemäß § 49 Abs 1 ASVG gelten Trinkgelder als Entgelt von Dritten und sind somit beitragspflichtig. Dadurch erhöhen Trinkgelder die allgemeine Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung für den Beitragszeitraum. Bei der konkreten Ermittlung entsteht diesbezüglich eine Aufzeichnungspflicht für Dienstgeber:innen.

Für bestimmte Gruppen von Dienstnehmer:innen werden Trinkgeldpauschalen herangezogen. Das ist vor allem in jenen Branchen der Fall, in denen Trinkgelder üblich sind. Um ein paar Beispielbranchen zu nennen: Friseur:innen, Hotel- und Gastgewerbe, Taxi- und Mietwagenfahrer sowie Kosmetiker:innen. Die Trinkgeldpauschalen berücksichtigen Faktoren wie die durchschnittlichen Trinkgeldbeträge, den Standort des Betriebs und die Art der Tätigkeit. Abwesenheiten (wie Urlaub oder Krankenstand) und eine etwaige Teilzeitbeschäftigung werden ebenso berücksichtigt.

Gibt es für ein Bundesland bzw. für ein Gewerbe keine festgelegten Trinkgeldpauschalen oder werden diese nicht berücksichtigt, so sind folglich die Trinkgelder konkret zu ermitteln und die entsprechenden Aufzeichnungen zu führen.

Sollten bei einer GPLB-Prüfung keine Aufzeichnungen vorgelegt werden können oder bestehen erhebliche Abweichungen, so kann die Behörde, die Höhe der erhaltenen Trinkgelder anhand von Vergleichsbetrieben festlegen.

Ob Trinkgelder tatsächlich von der Lohnsteuer und der Sozialversicherung befreit sind, ist jedoch stets anhand der konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und zu beurteilen.

 

Sollten Sie Fragen zur Behandlung von Trinkgeldern haben, steht Ihnen das Team von People & Organisation gerne zur Verfügung!

FB twitter Linkedin
Foto von Carina Siess
Carina Siess Senior Associate, P&O Tax Consulting Kontakt aufnehmen
Foto von Rosa Maria Kotras
Rosa Maria Kotras Trainee, P&O Tax Consulting
Kontakt aufnehmen

Neueste Beiträge

  • Geplante Änderung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für freie Dienstnehmer:innen
  • Klargestellt: EuGH bestätigt „Wesentlichkeitsbegriff“ des Art 13 EU-VO 883/2004
  • Familienzeit und Karenz für den zweiten Elternteil: So profitiert man finanziell optimal
  • Väterkarenz als Schlüssel zu moderner Elternschaft und nachhaltiger Gleichstellung – Aber auch als Hebel für viel Unternehmen (also lesen Sie ruhig weiter)
  • Zwischen Anerkennung und Anreiz: Trinkgeld und seine Wirkung

Workforce Aktuell abonnieren

wöchentliche Updates erhalten
  • Presse
  • Kontakt
© 2015 — 2023 PwC. All rights reserved. PwC refers to the PwC network and/or one or more of its member firms, each of which is a separate legal entity. Please see www.pwc.com/structure for further details.
  • Impressum
  • Legal Disclaimer
  • Privacy Policy
  • Cookies
Wir verwenden auf unserer Website Cookies, um die Nutzung bestimmter Funktionen der Website zu ermöglichen, für die Webanalyse, um das PwC Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Diese Einwilligung kann jederzeit über Ihre Browser-Einstellungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und Cookie-Information.
Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookie Einstellungen
Manage consent

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
CookieDauerBeschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement1 yearSet by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional11 monthsThe cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary11 monthsThis cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
CookieLawInfoConsent1 yearRecords the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
viewed_cookie_policy11 monthsThe cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
CookieDauerBeschreibung
pll_language1 yearThe pll _language cookie is used by Polylang to remember the language selected by the user when returning to the website, and also to get the language information when not available in another way.
pwc-at-po-newslettersessionNo description
Analytics
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
CookieDauerBeschreibung
_ga2 yearsThe _ga cookie, installed by Google Analytics, calculates visitor, session and campaign data and also keeps track of site usage for the site's analytics report. The cookie stores information anonymously and assigns a randomly generated number to recognize unique visitors.
_ga_1V9WYG3QMY2 JahreThis cookie is installed by Google Analytics.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN
Präsentiert von CookieYes Logo
Code Snippet ma-customfonts 3.4.3