UPDATE: Geförderte Wiedereingliederungsteilzeit nach längerem Krankenstand

Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wurde am 18.1.2017 mit BGBL verlautbart, finden Sie nachfolgend die Änderungen zum bereits vorgestellten Ministerialentwurf (P&O Newsletter vom 1.12.2016):

  • Das Gesetz tritt erst mit 1.7.2017 in Kraft.
  • Neu hinzugekommen ist – soweit arbeitsmedizinisch zweckmäßig – eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit von bis zu drei Monaten, weshalb die Wiedereingliederungsteilzeit somit insgesamt für einen Zeitraum von maximal 9 Monaten in Anspruch genommen werden kann.
  • Für das Wiedereingliederungsgeld bedeutet dies die Notwendigkeit einer neuerlichen Bewilligung durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst des Krankenversicherungsträgers für den Verlängerungszeitraum.

Interessiert Sie dieses Thema? Neugierig auf mehr? Fragen Sie uns! Wir stehen gerne zur Verfügung.

Folgen Sie uns
magnifier